FINANZMARKTKRISE
Wichtige Informationen zur Finanzmarktkrise  Blatt 2.01
Die Finanzierung in der Krise über das KfW-Sonderprogramm 2009
Halten Sie sich vor Augen:
- Grundlage der Krisenfinanzierung: Gem. § 10 Abs. 2 Finanzmarktstabilisierungsgesetz hat der Mittelstand Anspruch auf eine Kreditversorgung.
- Zur Kreditversorgung von Vorhaben in Deutschland wird das Finanzierungsangebot der KfW befristet erweitert.
Bei der Finanzierung von Investitionen stellt die KfW die durchleitende Hausbank bis zu 90% von der Haftung frei, die KfW trägt also
damit den überwiegenden Teil des Kreditrisikos.
- Antragsteller:
Gewerbliche Wirtschaft (auch Freie Berufe), die in Deutschland investiert und sich mehrheitlich in Privatbesitz befindet.Der maximale
Gruppenumsatz des Antragstellers soll 500 Millionen Euro nicht überschreiten.
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten (i. S. der Leitlinien der EU, Beschreibung in den Formblättern der KfW Nr. 142291 und 142251) sind ausgeschlossen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt, ist der Stichtag zum 1.07.2008.
- Finanziert werden:
- Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Bereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
- darüber hinaus auch Betriebsmittel ( Warenlager, sonstiger Liquiditätsbedarf, Anschlussfinanzierungen
- Umfang der Finanzierung:
100% der Investitionskosten Kreditbetrag maximal 50 Millionen pro Vorhaben.
Bei Betriebsmitteln maximal 30% der letzten Bilanzsumme, bei Freiberuflern maximal 30% des letzten Jahresumsatzes.
- Kombination mit anderen Förderprogrammen der KfW ist zulässig, außer bei Beihilfen gem. EU-Beihilferecht.
Eine Kombination mit weiteren haftungsfreigestellten Förderkrediten der KfW oder Nachrangdarlehen ist nicht zulässig.
- Kreditlaufzeiten:
Bei Investitionen: 5 bis 8 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr.
Bei Betriebsmitteln: bis zu 5 Jahren, höchstens ein tilgungsfreies Jahr. Die Mindestkreditlaufzeit beträgt 3 Jahre.
- Konditionen:
Der Zinssatz wird nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der Sicherheiten von der
Hausbank festgelegt; es erfolgt eine Einordnung in eine von der KfW vorgegebene Bonitätsklasse und Besicherungsklasse.
Einzelheiten dazu sind der Konditionenübersicht der KfW zu entnehmen.
Bei Krediten über 10 Mio kann der Zinssatz abhängig zur wirtschaftlichen Entwicklung variieren, eine Anhebung über den Zusagezins in
der jeweiligen Preisklasse der KfW ist nicht zulässig.
Die geltenden Maximalzinssätze können unter der Fax-Nr. 069 74 31 – 42 14 abgerufen werden oder im Internet www.kfw
-mittelstandsbank.de . Der Zins wird für 3 Jahre festgeschrieben, danach wird er neu vereinbart. Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,25% pro Monat, beginnend nach 2 Bankarbeitstagen und einen Monat nach Zusage.
- Tilgung:
Nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Zinsen werden laufend geleistet.
Eine vorzeitige Tilgung ist gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung zulässig.
- Sicherheiten:
Es sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Sicherheiten werden mit der Hausbank vereinbart.
Die KfW kann diese überprüfen und Anpassungen verlangen.
- Haftungsfreistellung:
Für Investitionsvorhaben ist auf Antrag eine Haftungsfreistellung der durchleitenden Kreditinstituts(der Hausbank) von 90% möglich.
Optional kann auch eine Freistellung von 50% beantragt werden.
- Antragstellung
Erfolgt ausschliesslich über die Hausbank. Der Antrag ist also bei der Hausbank zu stellen.
Anträge sind für Investition und Betriebsmittel separat zu stellen.
- Angaben und Unterlagen:
Es sind die Formulare der KfW zu benutzen. ( vgl. dazu www.kfw-mittelstandsbank.de)
- Unterlagen:
Jahresabschluss incl. Vorjahreszahlen Einnahmen-Überschuss-Rechnung Verbindlichkeitenspiegel
Bei Unternehmensgruppen bankinterne konsolidierte Auswertung der Hausbank
Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), sofern der Jahresabschluss oder die EÜR älter als 3 Monate ist.
Aktuelles Unternehmenskonzept/-Planung für die kommenden 3 Jahre (Vermögens-, Ertrags-, Liquiditäts- und Kapitaldienstfähigkeitsplanung).
Risikoorientierte, bankmäßige Stellungnahmen der Hausbank, interne Kreditvorlage
Bei einem Kreditvolumen über 10 Millionen sind zusätzliche Unterlagen zur Risikoprüfung einzureichen(Produkte, Markt- und
Wettbewerbslage, Bewertung der Managementkompetenz, etc.).. Die KfW behält sich Sondereinsichtsrechte vor.
- Immobilienfinanzierung:
Bei Immobilien mit Fremdfinanzierung mit anschließender Fremdvermietung muss das mietende Unternehmen die Kriterien dieses
Sonderprogramms erfüllen.
- Kreditvolumen über 50 Millionen:
Es sind die Jahresabschlüsse der letzten 2 Jahre beizufügen.
- Auskunftsvereinbarungen( gilt für Anträge ab 1.3.2009):
Bei nicht bilanzierenden Kreditnehmern(Freie Berufe, Kleingewerbetreibende, Gesellschafter einer GbR) wird die KfW immer eine SCHUFA-Auskunft einholen.
Persönliche Stellungnahme und Ratschläge des Verfassers :
Kredit ist machbar, aber...
1) Die Bilanz zum 31.12.2008 muss bei Antrag vorliegen! Das ist dann bei Eintritt der Krise im Unternehmen ein Zeitproblem!
Bereinigen Sie das Anlagevermögen (insb. Immaterielle Wirtschaftgüter, die Vorräte und die Debitoren durch ausreichende Wertberichtigungen
, bilden Sie angemessene Risikorückstellungen), dies wird ein Abschluss wie keiner je zuvor.
2) Mit Businessplänen und Planungsrechnungen sollte bei gefährdeten betroffenen Unternehmen möglichst schnell begonnen
werden. Das ist auch eine Know-How-Frage! Buchen Sie sofort entsprechende Fortbildungen; warten Sie nicht, bis dererste Fall auf Sie zukommt, dann wird es zeitlich knapp.
3)Sortieren Sie Ihre Klientel auf eine Gefährdung durch die Finanzmarktkrise hin. Machen Sie für gefährdete Unternehmen die Bilanzen sofort.
4) Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die das Feld der Planungsrechnungen und Finanzierung beherrschen und entsprechende Zeitkapazitäten besitzen, haben in diesem Frühjahr
deutliche Wettbewerbsvorteile.
5) Verdrängen Sie die Probleme nicht: jeder dürfte Mandanten haben, die bedroht sein werden.
6) Die von mir geschaffenen Lösungen sind die ersten 4 notwendigen Schritte, die einen Zeitaufwand von maximal 4 Stunden
verursachen; vielleicht erkennen die Hausbanken und die KfW diese Instrumente bei kleineren Kreditvolumina an. Ich werde im
Februar/März 2009 versuchen, die Planungsrechnung und die Kapitaldienstfähigkeitsberechnungen auf 3 Jahre zu erweitern.
Köln, den 1.2.2009
Prof. Dr. Peter Knief
|