FINANZMARKTKRISE
Wichtige Informationen zur Finanzmarktkrise  Blatt 2.04
Die Reduzierung der KfW- Anforderungen für kleinere Kreditanträge Vgl. dazu Schreiben der KfW vom 10.7.2009
Beachten Sie die wesentlichen Änderungen für den Mittelstand. Die Anforderungen an die bei Antragstellung einzureichenden Unterlagen für kleinere Kreditanträge wurden zum Teil wesentlich
reduziert!
- Status 1. Juli 2008
Die Bestätigung der Hausbank, dass das antragstellende Unternehmen zum 1. Juli 2008 sowie zum Zeitpunkt der Antragstellung weder
einen Watchlist- noch einen NPL-Status ( non performing loan) hat, entfällt!
Die Bestätigung der Hausbank einer fehlenden Überschuldung zum 1.7.2009 bleibt als Voraussetzung bestehen.
Die Hausbank darf zum 1.7.2008 keine Kenntnis von ungeregelten Zahlungsrückständen von mehr als 30 Tagen gehabt haben.
Bei Vorliegen der Bonitätsklasse 6 (der KfW) muss die Hausbank bestätigen, dass die Einjahresausfallwahrscheinlichkeit bei
Betriebsmitteln von 6,67 % nicht überschritten wird, bei Investitionskrediten eine Einjahresausfallwahrscheinlichkeit von 10% nicht überschritten wird.
Vorliegende Anträge werden nach dieser neuen Regelung geprüft.
- Erleichterung für haftungsfreigestellte Kredite bis 250.000EUR
Bis zu einem Kreditvolumen von 250.000 EUR ist künftig nur eine Planung über 1 Jahr vorzulegen( bisher 3 Monate!).
Die Vorlage von betriebswirtschaftlichen Auswertungen ist nur dann erforderlich, wenn der vorliegende Jahresabschluss älter als 6 Monate ist( bisher 3) .
- Bemessungsgrundlage für Betriebsmitteldarlehen
Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln darf der Kreditbetrag 30 % der letzten Bilanzsumme nicht überschreiten.
Von der Bilanzsumme abzusetzen sind - Forderungen gegenüber Gesellschaftern - Ausstehende Einlagen - Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Beispiel für eine GmbH-Bilanz zum 31.12.2008:
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Anlagevermögen
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550.000
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Stammkapital
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100.000
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Vorräte
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200.000
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Rückstellungen
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100.000
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Forderungen
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170.000
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Kredite
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600.000
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Forderungen gegen Ges.
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50.000
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Verb. L.u.L.
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200.000
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Nicht d. EK ged. Fehlbetrag
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30.000
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Bilanzsumme
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1.000.000
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Bilanzsumme
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1.000.000
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Berechnung des Kreditvolumens:
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Bilanzsumme
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1.000.000
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./. Forderungen gegen Ges.
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50.000
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./. Nicht d. EK gedeckter Fehlbetrag
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30.000
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Bemessungsgrundlage zur Kreditermittlung
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920.000
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Maximum an Kredit 30%
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276.000
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Um die Erleichterungen für kleinere Kreditanträge auszunutzen, sollte ein Antrag gestellt werden über
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250.000
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Was bedeutet das für die kleinere mittelständische Klientel?
- Der kurze Planungshorizont von einem Jahr ist großzügig.
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Dennoch sollten Sie das Rechnungswesen in 2009 so bearbeiten, dass eine nur einjährige Planung ordnungsmäßig möglich wird, machen Sie dennoch eine Planung über 2 Jahre (vgl. BWB 2-Jahresplanung) bis 2011 und gestalten Sie das Jahr 2011 optimistisch, wenn 2010 noch
schlecht sein dürfte.
- Bilanzieren Sie wegen der Kürzung der Bilanzsumme ordnungsgemäß; der Unternehmer sollte in 2009 nach Möglichkeit
Gesellschafterkonten ausgleichen und durch Einlagen vor dem 31.12.2009 die Bemessungsgrundlage für Betriebsmittelkredite anheben.
100.000 EUR Einlage (Privatkredit) im Dezember 2009 können im Frühjahr 2010 immerhin 30%, d.s. 30.000 EUR, an Kredit bedeuten.
- Für die Kredite über 250.000 EUR bleiben die Ausführungen( vgl. Blatt 2.01) bestehen.
- Verschaffen Sie sich monatlich einen Überblick über die Konditionen der KFW.
- Rechnen Sie die fertigen Bilanzen zum 31.12.2008 hinsichtlich der Betriebsmittelfinanzierungsmöglichkeit durch. Sollten Sie noch Bilanzen
zum 31.12.2008 erstellen müssen, schöpfen Sie mögliche Bilanzierungsspielräume zur Verbesserung der Bilanzsumme aus.
- Mit der Verabschiedung der MAK-Novelle v. 16.2.2009 im Herbst dieses Jahres kommen auf die Kreditinstitute neue
Regulierungsmaßnahmen sowie weitere Eigenkapitalaufforderungen zu; das bedeutet auch eine härtere Regulierung und möglicherweise höhere Zinsen.
- .Selbst wenn die Deutsche Wirtschaft wieder wachsen sollte, das Kreditgeschäft wird anders!
Köln, den 11.7.2009 Prof. Dr. Peter Knief
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