Praxisbewertung für ÄrzteDer BGH hat sich mit Urteil vom 6.2.2008 sehr unmissverständlich zur Ermittlung des kalkulatorischen Unternehmerlohnes und zur Bewertungstechnik in einem
Tierarzt-Urteil ausgelassen. Selbst bei Bewertungen nach Pauschalmethoden( wie z.B. Umsatzvervielfältiger) muss ein kalkulatorische Unternehmerlohn angesetzt werden. Auch die Bewertungsmethoden werden vom BGH gedanklich überprüft; so verwarf er in dem gen.Urteil die IBT-Methode
des Sachverständigen F. zur Bewertung medizinischer Praxen. |

