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Aktuelle Beratungsinstrumente und HINWEISE
NEU: Insolvenzrecht - ESUG: § 270b InsO - Erleichterung der Sanierung
Die Bedeutung für den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Fachberater -> Hinweis 10/2011 und dazu gibt es ein aktuelles Seminar im Februar. NEU: Excel-Tools für die Unternehmensberatung mittelständischer Unternehmen 
NEU: Bewertung von Steuerberater- und Wirtschaftsprüferpraxen
Das Bewertungs-Quick-Tool für die Einzelpraxis ist fertig! 
A. UNTERNEHMENSNACHFOLGE – SCHENKUNG – SCHENKUNGSSTEUER
Die Nachfolgediskussionen frühzeitig beginnen!
Personengesellschaften:
Die vorweggenommene Erbfolge bei Personenhandelsgesellschaften unter schenkungssteuerlichen Aspekten vorher planend richtig zu berechnen, ist mehr als komplex und
zeitraubend (mindestens drei Formulare)! Ich habe das Arbeitspapier der Oberfinanzdirektionen Köln und Münster für NRW (vgl. JURIS)in ein offenes handhabbares Excel-Beratungstool
„umgedreht“. Das ist alles sehr kompliziert, nichts für die Steuerberaterprüfung, wohl für die
anspruchsvolle Beratungs-Praxis; anders geht es kaum noch! Sehen Sie sich das Muster an, lesen Sie den Vorspann ( 13 Seiten), er erklärt alles!  Einzelunternehmen:
Die Ermittlung des steuerlichen Unternehmenswertes für Einzelunternehmen gem. §§ 199 ff. BewG
und die Berechnung der anfallenden Schenkungsteuer ist dagegen relativ einfach. 
B. BWA 2008 - die aussagefähige betriebswirtschaftliche Auswertung
Als möglicher Ersatz für die wenig transparente Standard BWA Nr.1 wird die BWA 2008 in letzter Zeit
gut nachgefragt! Die Eigenkapitalbedürfnisse der Banken und deren krisenbedingte mögliche
Befriedigung durch öffentliche Gelder werden zu einer verstärkten Kreditwürdigkeitsprüfung führen
müssen; Basel III wirft seine Schatten voraus! Ab 1.1.2012 ist diese BWA bei Kreditvolumina über
750.000 € (§ 18 KWG)dem Grunde nach unerlässlich, sie ist seit 2009 Jahr für Jahr gewartet.
Im Übrigen ist die BWA 2008 eine gute Vorbereitung der E-Bilanz gem. § 5b EStG und ein Musterbeispiel für die zukünftige E-Taxation!
C. Praxisbewertung
Der BGH hat mit Urteil vom 2.2.2011 ( XII ZR 185/08) den Umsatzvervielfältigern das AUS erklärt. Vergl. HINWWEIS 2011.6
Für das Familienrecht hat er ein so genanntes "vereinfachtes Ertragswertverfahren" definiert.
Für alle anderen Fälle entsprechen die Praxisbewertungs-Tools dem IDW Standard S1, sie sind also Standardwerkzeuge für die betriebswirtschaftliche Analyse, Veräußerungen,
Auseinandersetzungen und nicht familienrechtliche Gerichtsgutachten.
Arztpraxen - Einzelpraxis und Gemeinschaftspraxis  Steuerberaterpraxen - Einzelpraxis, GbR und GmbH Rechtsanwaltspraxen - (bisher nur Einzelpraxis)  D. Im Übrigen gibt es eine Reihe von Instrumenten
Vereinfachtes Ertragswertverfahren  Unternehmensbewertung LIGHT  BWA 2010 für Rechtsanwälte  und viele andere mehr ( vgl. Excel-Tools, Existenzgründung, Betriebswirtschaftliche Berichte) >
E. Gutachten und Stellungnahmen In Ausnahmefällen stehe ich Ihnen auch als Gutachter oder Parteigutachter zur Verfügung.
F. Hotline: diese gibt es nicht, wohl aber dürfen Sie mich bei besonderen Anlässen anrufen oder
auch nach neuen Produkten fragen, ich brauche natürlich auch Ihre Ideen.
G. Auftragsbezogene Qualitätssicherung
gem. § 24d der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer Die Kommission zur Qualitätskontrolle hat am 12.10.2011 Hinweise zur Prüfung eines
Qualitätssicherungssystems unter Berücksichtigung kleiner Praxen herausgegeben. Gemäß § 24 d biete ich Ihnen ab sofort nach Abs. 1 eine mögliche geforderte unabhängige externe
Berichtskritik an und nach Abs. 2 eine unabhängige auftragsbegleitende Qualitätssicherung an.
Als früherer Wirtschaftsprüfer von 1975-2009 mit mehr als 33 Jahren Berufserfahrung erfülle ich die Voraussetzungen gemäß § 24d Abs. 3.
Ist bei Ihren Prüfungsmandanten aus Ihrer Sicht eine interne Berichtskritik nicht möglich, eine externe Berichtskritik nicht entbehrlich, so sprechen Sie mich an.
Ich verfüge nach gängiger Auffassung über ein Mindestmass an Berufserfahrung sowie Objektivität und Unabhängigkeit, erfülle also die Voraussetzungen des Gesetzes.
Rufen Sie mich an: 0221 93 17 50 30 oder dr@peter-knief.de
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